flexibel und profitabel
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend der Art Ihrer Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Sie müssen eine angemessene Anzahl der Beschäftigten benennen, die diese Aufgaben im Ernstfall übernehmen sollen. Wir übernehmen für Sie die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter!
Sie schicken die Teilnehmer zu uns.
Pro Teilnehmer
Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten in Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Wir übernehmen für Sie die fachliche Vorbereitung, die didaktische Aufbereitung sowie die Durchführung der Unterweisung Ihrer Beschäftigten!
Inhalt, Ort und Termin bestimmen Sie selbst.
Pro Teilnehmer